Serhat Karakayali
Die wilden Streiks Anfang der 70er die aus migrantischen Community kamen, dürften noch vage im Gedächtnis der deutschen Linken verhaftet sein, die Hausbesetzungen und Kämpfe um Wohnraum aus eben jener Community dürften dagegen als weitgehend vergessen gelten, deshalb an dieser Stelle ein Beitrag aus unserer losen Reihe ‘Häuserkampf und Klassenkampf, der ursprünglich u.a. auf ‘grundrisse’ erschien. Sunzi Bingfa
Zwischen einer Praxis, die darin besteht „die Geschichte zu schreiben“ und der, „Geschichten zu erzählen“, besteht ein Unterschied, den manche als einen Epochenbruch ansehen würden. Die Vorstellung eines linearen, fortschreitenden Verlaufs von Geschichte, samt Finalität und großem Subjekt, ist im Zusammenhang mit den Debatten um die Postmoderne vielfach diskutiert worden. Für den Kontext der Geschichte der Kämpfe der MigrantInnen in Deutschland spielen jene Fragen nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend für den Unterschied, um den es hier geht, ist der politische Kontext und die damit verbundenen Fragen von Subjektivität und politischer Identität.
Die Entdeckung und Wiederentdeckung jener Kämpfe war Teil des Konstitutionsprozesses des antirassistischen Netzwerks kanak attak und hatte darin eine praktische und eine theoretische Dimension. Praktisch war es – vor allem für einen migrantischen Antirassismus – notwendig, sich in eine Tradition stellen und aus der Geschichte ihrer Erfolge und Niederlagen lernen zu können. Notwendig war eine solche Traditionslinie zudem auch, um das Bild der MigrantInnen allein als Objekte und Opfer von Rassismus zu dekonstruieren. Auf theoretischer Ebene ging es um eine Historisierung, die zeigen sollte, dass der Rassismus in der Geschichte nicht immer die gleichen Gruppen auf die gleiche Weise unterwirft und damit auch die Niederlagen und Erfolge von antirassistischen Kämpfen den Rassismus immer wieder verändern. Rassismus sollte so als ein soziales Verhältnis fassbar werden, in dem die Kämpfe im Mittelpunkt stehen und nicht die durch den Rassismus produzierten Identitäten (vgl. Bojadžijev 2002 und 2003).
Für die Arbeit von kanak attak hat sich dieser Zugang als sehr fruchtbar erwiesen: Die gegenwärtig stattfindenden Veränderungen des Migrationsregimes oder die Änderungen bezüglich des Staatsbürgerschaftsrechts konnten so in ihren historischen Verbindungen gesehen werden. Aus dieser Perspektive etwa entwickelte kanak attak die Kritik am Begriff der Integration, der im Angesicht der historischen Kämpfe als nichts anderes erscheinen muss, als die Forderung nach individueller Anpassung, ein bloßes Versprechen, das verdeckt, dass die meisten MigrantInnen in der Bundesrepublik entrechtet leben und dass sie, historisch gesehen, schon immer gegen diese Entrechtung gekämpft haben.
Zwei der sicherlich berühmtesten Beispiele aus der nahezu unbekannten Geschichte migrantischer Kämpfe sollen verdeutlichen, wie die angesprochenen historischen Verbindungslinien zum aktuellen Migrationsregime gezogen werden können.
Frankfurter Häuserkampf
Im Herbst 1970 hatten StudentInnen, Familien aus Obdachlosensiedlungen und ausländische ArbeiterInnen in der Eppsteiner Straße 47 im Frankfurter Stadtteil Westend vermutlich zum ersten Mal im Nachkriegsdeutschland ein leerstehendes Haus besetzt, die Häuser in der Liebigstraße 20 und Corneliusstraße 24 folgen einen Monat später. Das unmittelbare Echo auf die Besetzungen war sehr positiv, sowohl in lokalen Medien (außer in der FAZ), überregionalen Fernsehsendungen, als auch bei AnwohnerInnen und schließlich sogar bei Teilen der regierenden SPD. Diese sah in den Besetzungen zunächst ein zwar illegales, aber dennoch legitimes Mittel, auf die miserablen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt aufmerksam zu machen. Um ihr Image als Reformpartei besorgt und von SympathisantInnen innerhalb der Partei (linker Flügel/Jusos) unter Druck gesetzt, sah sie sich mitten im Wahlkampf außerstande, hart durchzugreifen.
Der eigentliche Häuserkampf und damit die HausbesetzerInnenbewegung begann erst im Herbst 1971. Der Magistrat entschied, dass weitere Besetzungen nicht mehr toleriert werden dürften und kam einer Forderung der Eigentümer nach: Die Räumung des Hauses Grüneburgweg 113 endete in einer von den Medien als „blutigste Straßenschlacht seit 1968“ apostrophierten Auseinandersetzung, die zum scheinbaren Einlenken der Stadt führte. Sie schaltete die Wohnheim GmbH als Vermittlerin zwischen ImmobilienhändlerInnen und HausbesetzerInnen ein, um die Besetzungen zu legalisieren bzw. die Konflikte auf eine juristische Ebene zu verschieben.
Die Hausbesetzungen waren aus Sicht der StudentInnen zunächst Selbsthilfe Aktionen, deren Berechtigung darin bestand, „endlich aus der Isolation von Frau Wirtins muffigen Mansardenkammern oder der Gängelei repressiver Elternhäuser zu entfliehen“ (zit. nach Stracke 1980: 100). Diskriminierungen bei der Zimmersuche, astronomisch hohe Mietpreise, die Weigerung, in winzige Studentenwohnheimzimmer zu ziehen oder die Lösung in der Gründung einer Kleinfamilie zu suchen, waren die Ausgangspunkte. Daran anschließend entwickelte die Bewegung eine weitreichende Kritik an der fordistischen Lebensweise: „Man merkt den Wohnungen an, daß sie gebaut wurden, um Geld zu scheffeln, und nicht, damit Menschen sich drin wohl fühlen können. Die Wohnungen sind so gebaut, daß man gerade darin Fernsehen und dann Schlafen kann, um am nächsten Tag wieder fit für die Arbeit zu sein“ (Flugblatt „Wir bleiben drin“, Häuserrat/AStA 1973). Im Verlauf der Auseinandersetzungen radikalisierten sich die Positionen. Die BewohnerInnen der besetzten Häuser in der Bockenheimer Landstr. 111 und 113 erklärten im April 1973: „Wir werden weiter Häuser besetzen, weil wir Wohnungen brauchen, aber nicht um auf Mißstände hinzuweisen, sondern um dem kapitalistischen System den Kampf anzusagen, das es ermöglicht, daß leere Häuser leerstehen.“ Der Radikalisierung der Bewegung begegneten Medien und SPD mit einer Spaltung der Bewegung in selbstverständlich gewaltfreie Wohnungssuchende einerseits und „Polit-Rocker“ und „Terroristen“ „von außerhalb“ andererseits, die es auf „unseren Staat“ abgesehen haben.
Auf dem Wohnungsmarkt am meisten diskriminiert waren freilich die ArbeitsmigrantInnen. Seit den ersten Anwerbeabkommen Mitte der Fünfziger wurden sie zumeist in sogenannten Gastarbeiterunterkünften untergebracht, die von den Arbeitgebern bereitgestellt werden sollten. Die Unternehmen ließen aus Kostengründen Barackensiedlungen am unteren Ende der vorgesehenen Standards errichten: eine „Bettstelle“, ein Schrank, eine Sitzgelegenheit und eine Toilette für 15 ArbeiterInnen. An diesen Bedingungen scheint sich im Übrigen nicht viel geändert zu haben, betrachtet man heutige Flüchtlingsunterkünfte: Zur Zimmerausstattung gehören ein Bett, ein Stuhl pro Person; Kochplatte, Tisch und Schrank müssen sich drei Personen teilen (vgl. Kühne/Rüßler 2000: 151).
Auch als zu Beginn der Sechziger im Rahmen einer Politik der „Schandfleckbeseitigung“ Lagerunterkünfte und ähnliche Einrichtungen abgebaut werden sollten, waren sie für ArbeitsmigrantInnen weiterhin als „Übergangslösung“ Realität. Dass die Standards in den Unterkünften mit ausländischen ArbeiterInnen gegenüber solchen mit deutschen ArbeiterInnen oder AussiedlerInnen stets niedriger angesetzt waren, wurde von den Behörden u.a. damit begründet, dass der „Heimcharakter“ nicht überbetont werden sollte und die Ausländer sowieso „keine allzu großen Ansprüche stellten“ (vgl. von Oswald/Schmidt 1999: 189). Diese Standards waren jedoch ohnehin nur Richtlinien und besaßen keine Rechtsverbindlichkeit, sodass sie auch häufig unterschritten wurden. Ihre Überprüfung wurde überdies, wie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung selbst salopp zu Protokoll gab, „offenbar etwas lässig gehandhabt“ (ebd.: 190).
Diejenigen, die ihre Familie nach Deutschland holen oder einfach den schäbigen Lebensbedingungen im Wohnheim entkommen wollten, mussten feststellen, dass der freie Wohnungsmarkt ihnen nicht viel anzubieten hatte. AusländerInnen wohnten in Gebieten, wo nach den herrschenden Planungsmaximen gar keine Wohnungen sein sollten, in extremen Emissionszonen oder in sanierungsbedürftigen Wohngegenden. Frankfurter ArbeitsmigrantInnen wohnten Anfang der Siebziger, so sie nicht in werkseigenen Wohnheimen oder -lagern untergebracht waren, zu zwei Dritteln in Altbauwohnungen, die sich in sehr schlechtem Zustand befanden oder in Ein-Zimmer-Appartements, deren Mieten Deutschen zu hoch waren, von den ArbeitsmigrantInnen aber wegen der größeren Wohnungsnot akzeptiert werden mussten (vgl. Borris 1973). Bei weniger als einem Drittel der in Frankfurt lebenden MigrantInnen entsprach die Ausstattung den vergleichbaren deutschen Durchschnittswohnungen, die meisten zahlten dennoch Mieten, wie sie für moderne Luxuswohnungen üblich waren. Mit Wohngeld unterstützt wurden gerade drei Prozent der nichtdeutschen MieterInnen und Sozialwohnungen erhielten 1971 ganze 60 Antragsteller, obwohl der größte Teil Anspruch darauf gehabt hätte.
Den wohnungssuchenden MigrantInnen kam vor diesem Hintergrund eine besondere Funktion bei der Umstrukturierung des Westends zu. Von ihnen konnten hohe Mieten verlangt werden, obwohl sie in Abbruchhäusern wohnten, an denen nicht einmal minimalste Reparaturen vorgenommen wurden. So konnten die Gebäude bis zum geplanten Abbruch hochprofitabel zwischenvermietet werden, manchen MieterInnen wurden 1971 bis 900 DM für winzige, verwanzte Löcher abgenommen. Gleichzeitig konnte den MigrantInnen die Verantwortung für den schlechten Zustand der Häuser zugeschoben werden. So hat die Bürgerinitiative Aktionsgemeinschaft Westend e.V. (AGW), die selbst umfangreiche Daten über hohe Mieten und Überbelegung in den migrantisch bewohnten Häusern sammelte, die MigrantInnen aufgefordert, „Lärm zu vermeiden und keine Abfälle neben die Mülltonnen zu werfen“ etc. Ein AGW-Mitglied sah gar die Strategie der Spekulanten darin, in den Abbruchhäusern „eine Zuflucht für lichtscheue Existenzen“ zu schaffen (vgl. Stracke 1980: 70). Letztlich ging es darum, eine behördliche Genehmigung für den Abbruch zu erhalten und so konnte es den Immobilienhändlern recht sein, wenn es so aussah, als wären es die MigrantInnen, die den Verfall der Häuser verursachen würden. Die Hausverwaltungen setzten zunächst schon länger in Deutschland lebende MigrantInnen als eine Art Hausmeister ein, die das Geschäft der Verwaltung im jeweiligen Haus übernehmen sollten, sodass alle Mietangelegenheiten bzw. alle Konflikte innerhalb einer Community platziert wurden.
Wie richtig die Immobilienkaufleute mit ihrer Annahme lagen, dass sie die MigrantInnen nicht einmal als Rechtssubjekte behandeln müssten, zeigt ein Beispiel aus dem Jahr 1972: Der Besitzer eines Wohnhauses, ein Herr Gertler „hatte bereits einen Teil der Fenster zerschlagen, um das Haus unbewohnbar zu machen. Zuvor hatte er türkische und jugoslawische Arbeiter, die im zweiten Stock wohnten, vertrieben, indem er sie samt Mobiliar auf Lastwagen verladen und gegen ihren Willen abtransportieren ließ. Sie würden ‚in Lager außerhalb Frankfurts‘ gebracht, erklärte Gertler. Zu empörten Anwohnern sagte er: ‚Was ich mit meinen Mietern mache, ist meine Sache‘.“ (FAZ vom 29. August 1972) Die daraufhin alarmierte Polizei leitete keine Untersuchungen über den Tathergang der Verschleppung ein. Weniger spektakulär war die Gepflogenheit mancher HausbesitzerInnen, einfach die Wohnungen der MieterInnen zu betreten. Ein italienischer Mieter erzählt über seinen Hausbesitzer: „Er ging in die Küche und guckte in die Töpfe, um zu sehen, was wir kochen. Wie oft hat er gesagt: […] guck mal hier, ihr eßt sehr gut und verbraucht viel Strom und Gas. Ihr konsumiert zu viel, sagte er immer. […] Anklopfen? Nein, dann fing er an rumzugehen von einem Zimmer zum anderen, ins Bad in die Toilette. […] Das erste Mal habe ich mir gedacht, vielleicht ist das hier so. Das zweite mal habe ich gesagt: RAUS !“ („Hausbesetzer erzählen“, in: Häuserrat 1974: 120)
Das hieß zwar, dass die EigentümerInnen der Wohnungen auf die Zusammenarbeit mit den städtischen Behörden und der Polizei vertrauen konnten, nicht aber darauf, dass sich die MigrantInnen nicht wehren würden. Nachdem bereits einige italienische Familien an den ersten Besetzungen im Herbst 1970 teilgenommen hatten, entstand im Sommer 1971 eine neue Form des Häuserkampfs: der Mietstreik. Einige italienische AktivistInnen von der Unione Inquilini (Mieterunion) hatten wochenlang Ausländerquartiere im Westend besucht, um mit den BewohnerInnen über deren Wohnsituation zu diskutieren. Den Anfang machten die BewohnerInnen des Hauses in der Ulmenstraße 20. Auf einer Pressekonferenz erklärten sie den Mietstreik, nur noch 10 Prozent des Lohnes sollte für die Miete ausgegeben werden. Auch der zweite Mietstreik, der im September folgte, wurde von der Presse positiv aufgenommen. Man bewunderte die Solidarität der italienischen, türkischen und jugoslawischen Arbeiterfamilien. Die Aktionen wurden vor allem durch die bei den MigrantInnenradiosendungen arbeitenden JournalistInnen publik und die von den Mietstreikhäusern angebotene Rechtsberatung wurde zahlreich besucht. Doch ließ sich der Mietstreik zunächst nicht ausweiten. Zwar waren sich theoretisch die meisten der in den Abbruchhäusern lebenden MigrantInnen darüber im Klaren, dass juristisch gegen die hohen Mieten nichts auszurichten war, zu weiteren praktischen Aktionen kam es aber erst einmal nicht.
Diesem Beispiel folgten ab Februar 1972 zahlreiche andere migrantische Hausgemeinschaften. Bis Ende dieses Jahres befanden sich Dutzende von Häusern im Mietstreik – an die 1500 MigrantInnen. Dieses migrantische Engagement findet sich in allen späteren Häuserkampfbewegungen, etwa Anfang der Achtziger, nicht mehr.
Im Februar des nächsten Jahres dann deuteten die Aktionen der BewohnerInnen der Eschersheimer Landstraße 220 eine Wende an. Sie hatten schon früh erfolglose Versuche unternommen, ihre Situation über Gerichte oder das Amt für Wohnungswesen zu verbessern und waren zu der Einsicht gelangt, dass „ein Hausstreik keine Kraft hat, daß es notwendig ist, Verbündete zu suchen“ (Häuserrat 1974: 111). Es wurden Flugblätter verfasst, eine Demonstration mit über 1000 TeilnehmerInnen veranstaltet und in den Häusern textete man nicht nur für Transparente, sondern auch für Mietstreik Lieder, die in den türkischen und italienischen Radiosendungen täglich gespielt wurden.
Diesem Beispiel folgten ab Februar 1972 zahlreiche andere migrantische Hausgemeinschaften. Bis Ende dieses Jahres befanden sich Dutzende von Häusern im Mietstreik – an die 1500 MigrantInnen. Dieses migrantische Engagement findet sich in allen späteren Häuserkampfbewegungen, etwa Anfang der Achtziger, nicht mehr. Von den ersten Aktionen unterschied sich diese Welle von Streiks dadurch, dass die BewohnerInnen der verschiedenen Häuser begonnen hatten, miteinander zu diskutieren und gemeinsam vorzugehen. Der Streik entwickelte sich durch die Erfahrung, dass alle zum Objekt einer übergreifenden konzertierten Aktion gemacht werden sollten, vom reinen Mietstreik zum politischen Streik. Dominierte anfangs die nackte Not, die vorher schon viele Familien zum ganz privaten Mietstreik mehr oder weniger gezwungen hatte, waren nun mehr und mehr die Amtsgerichte, die Polizei und der Magistrat die gemeinsamen Gegner. Die Polizei stürmte immer wieder Mietstreikhäuser unter fadenscheinigen Begründungen wie der, die Papiere der Leute kontrollieren zu müssen; Polizeibeamte drohten mit dem Verlust der Arbeitsstelle, wenn die Miete nicht bezahlt werden würde. Ein spanischer Arbeiter wurde von der Polizei einfach abgemeldet und bekam beim Versuch, seine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern zu hören, er besitze keinen festen Wohnsitz (vgl. Häuserrat/AStA 1973). Der Mietstreik entwickelte sich zu einer Kritik an den Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Wollte die erste italienische Familie, die das Haus in der Eppsteiner Straße mitbesetzt hatte, nicht nur den hohen Mieten, sondern auch dem Rassismus der Nachbarn entkommen, richteten sich die Forderungen mittlerweile auch gegen die Akkordarbeit, die Wohnheime oder das Fehlen von Kindergärten für die MigrantInnenkinder.
Tatsächlich kam es zur gleichen Zeit zu Streiks von ArbeitsmigrantInnen bei VDM in Frankfurt und bei Opel Rüsselsheim, wo diese die deutsche Betriebsversammlung unter der vom Revolutionären Kampf ausgegebenen Parole „Eine Mark für alle!“ stürmten. Auf der ersten MigrantInnen-Demonstration der Bundesrepublik 1972 im Frankfurter Westend fanden sich so neben Transparenten gegen die Vermieter auch welche gegen die „Bosse“. Mit der Parole Fiat-Opel-Autobianchi dei padroni siamo stanchi! (Von den Fiat-Opel-Autobianchi Bossen haben wir die Schnauze voll!) thematisierten sie auch die kapitalistische Indienstnahme der Migration. Sowohl im Betrieb als auch im Quartier war die Solidarität der Deutschen aber nicht sonderlich groß. Abgesehen von den Betriebsarbeit leistenden Linken und der HausbesetzerInnenbewegung waren die Beziehungen zur Mehrheitsgesellschaft von Rassismus geprägt, angesichts ihrer Wohnsituation hatte man allenfalls Mitleid mit den „armen Gastarbeitern“. Nicht etwa deutsche HausbesetzerInnen, sondern die migrantischen BewohnerInnen des Hauses in der Eschersheimer Landstraße 220 waren es, die den ersten Schritt machten und auf eine deutsche MieterInnenversammlung gingen, sich dort mit den deutschen MieterInnen solidarisch erklärten und an deren Demonstration teilnahmen.
Die Mietstreikenden wurden ab 1973 mit mehr als 140 Prozessen überzogen, die der Bewegung schließlich auch ein Ende bereiteten. Trotz der Unterstützung der „Genossenanwälte“ und der Spontis vom Häuserrat waren die Hausgemeinschaften mit diesem Angriff überfordert, sie verloren mehr als neunzig Prozent der Verhandlungen und waren nicht mehr in der Lage, eine neue Offensive zu starten. Der SPD gelang es in dieser Situation, die Streikgemeinschaften mit Versprechungen und Drohungen zu spalten. Einem Teil wurde zugesagt, sie könnten „erstmal bleiben“, andere wurden mit dem Versprechen nach Ersatzwohnungen in ihre alten Löcher zurückgeschickt.
Als MigrantInnen anfingen, selbst Häuser zu besetzen, konnten diese teilweise nicht gehalten werden, weil sie von der HausbesetzerInnenbewegung nicht so unterstützt wurden, wie das bei den „eigenen“ Häusern der Fall war: „Klar, wenn man das mit deutschen Hausbesetzungen vergleicht, war es schon traurig bestellt mit der Solidarität unsererseits!“
Der teilweise paternalistische Zugang der Spontis zu den „Kollegen“ hat auch zur Niederlage beigetragen. Bestimmte Praktiken der Spontis führten dazu, dass die Initiative von den MigrantInnen zu den Spontis überging und dort blieb. In einer Textsammlung des Häuserrats (1974) reflektieren AktivistInnen der HausbesetzerInnenbewegung, wie etwa der Versuch, einzelne Mietstreiks oder auch Straßenfeste in die Hausgemeinschaften hineinzutragen, dazu führte, dass die „Hippies“ das Heft in die Hand nahmen und den MigrantInnen nur noch die Möglichkeit blieb, sich zu beteiligen oder eben nicht. Der Häuserrat beklagte auch, dass die Szene zwar Anteil an Prozessen gegen „organisierte Genossen“ nahm, „sich aber einen Dreck scherte um die Prozesse, mit denen hier einer entstehenden Massenbewegung der Garaus gemacht werden soll“ (Häuserrat/AStA 1973: 4).
Als MigrantInnen anfingen, selbst Häuser zu besetzen, konnten diese teilweise nicht gehalten werden, weil sie von der HausbesetzerInnenbewegung nicht so unterstützt wurden, wie das bei den „eigenen“ Häusern der Fall war: „Klar, wenn man das mit deutschen Hausbesetzungen vergleicht, war es schon traurig bestellt mit der Solidarität unsererseits!“ (Häuserrat 1974: 158)
Trotz eines „kulturrevolutionären“ Effekts der Aktionen innerhalb der MigrantInnen-Communities (Politisierung des Reproduktionsbereichs, Infragestellen der Geschlechterverhältnisse, Eroberung des öffentlichen Raums, Kollektivierung) waren bestimmte z. B. nationalistische Borniertheiten mit verantwortlich für die spätere desolate Situation. Dabei handelte es sich nicht bloß um die Banalität, dass diejenigen Häuser besonders gut organisiert waren, die eine relativ homogene Nationalitätenstruktur aufwiesen und deshalb keine internen Sprachprobleme hatten. So gab es Konflikte um Freundschaften zwischen TürkInnen und ItalienerInnen und eine unausgesprochene Hierarchie, an deren Spitze die „politischsten“ Communities standen.
Tatsächlich gab es deutliche Unterschiede in der politischen Erfahrung der verschiedenen MigrantInnen-Communities. In der italienischen Community waren manche, die bereits in Italien Erfahrung mit Mietstreiks gemacht hatten – längst hatten sich lokale Lotta Continua-Gruppen gebildet – und etwa um die Dialektik von Verhandlung und Massenmobilisierung wussten. Die Lotta Continua-Gruppen, einige Mitglieder waren gar aus Italien angereist, führten Alltag und Klassenkampf zusammen: „Zum Beispiel, daß Politik heißt, den Lebenszusammenhang einbeziehen; daß man mit den Arbeitern leben, feiern, singen und nicht nur diskutieren kann. […] In vielen Fragen war damit die LC für uns das entscheidende vorwärtsstrebende Moment“ (Gruppe Arbeitersache 1973: 58).
Ford Streik in Köln
Der vielleicht bekannteste unter den unbekannten migrantischen Kämpfen in der Bundesrepublik war der so genannte Türkenstreik in den Ford-Werken in Köln-Niehl im August 1973. Doch auch er ist inzwischen fast dem Vergessen anheim gefallen: Die Suche nach historischer Aufarbeitung in der wissenschaftlichen Literatur zeitigt wenig Erfolge, ein Anruf im Archiv der Ford-Werke Köln ergibt, dass zwar die damalige Tagespresse gesammelt ist, jedoch keine betriebsinternen Akten ausgewertet wurden; in den Personalzeitungen aus jener Zeit findet man nichts. Auslöser des „Türkenstreiks“ war die fristlose Entlassung von 300 türkischen ArbeiterInnen, die ihren vierwöchigen Jahresurlaub eigenmächtig verlängert hatten. Anhand von Gesprächen mit ZeitzeugInnen, Streikberichten und Flugschriften lässt sich der „wilde Streik“ in den Ford-Werken, der vom 24. bis 30. August 1973 andauerte, rekonstruieren.
Auf einer Betriebsversammlung eine Woche vor Beginn des Streiks erklärten sich die türkischen ArbeiterInnen solidarisch mit den Entlassenen, während die Mehrheit der deutschen KollegInnen die Entlassungen und Disziplinarverfahren zum Teil applaudierend befürwortete. Den Deutschen, die als Vorarbeiter, Fertigmacher oder Meister vor allem vorgesetzte Funktionen im Betrieb innehatten, erschienen die Entlassungen gerechtfertigt: Sie selbst waren immer pünktlich gewesen, sollte das nicht auch für die anderen gelten? Zum anderen hatten sie wenig Verständnis für die Situation der türkischen KollegInnen, die von den vier Wochen Werksurlaub schon allein zehn Tage mit der An- bzw. Abreise verbringen mussten, wodurch ihnen nicht mal drei Wochen Urlaub blieb. Dennoch waren zu Beginn auch deutsche KollegInnen an dem Streik beteiligt, wenn auch zögerlich.
Als klar wird, dass die durch die Entlassungen entstehende Mehrarbeit auf die Verbliebenen umverteilt werden sollte, wächst der Unmut unter den ArbeiterInnen. Viele fluchen laut vor sich hin, die Stimmung ist gereizt, aber die Arbeit geht weiter. Bis ein Türke mit dem Ruf „Kollegen, wie lange sollen wir uns das gefallen lassen?!“ die Barriere durchbricht. Innerhalb weniger Minuten streikt die gesamte Endmontage-Halle. Im Laufe des Tages zieht ein Demonstrationszug durch das ganze Werk. Am Abend dieses 24. August 1973 versammeln sich einige Tausend auf dem Werksgelände, zu diesem Zeitpunkt standen drei Forderungen im Zentrum: Zurücknahme der Entlassungen, eine Mark mehr pro Stunde für alle und die Herabsetzung der Bandgeschwindigkeit. In den nächsten zwei Tagen weitet sich der Streik innerhalb der Ford-Werke aus. Eine Gruppe deutscher Linker namens Kölner Ford Arbeiter verteilt in Wohnheimen und im Betrieb Flugblätter, auf denen weitere Forderungen aufgestellt werden, u.a. die Verlängerung des bezahlten Urlaubs auf sechs Wochen.
Gleichzeitig führt der Betriebsrat Verhandlungen mit der Geschäftsleitung. Am Montag, dem 27. August 1973, kommt es zur Wende im Streik, denn es zeichnet sich ab, dass die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen und der Betriebsrat von der Mehrheit der ArbeiterInnen ohnehin nicht mehr als legitime Vertretung akzeptiert wird. Die Bemühungen des Betriebsrates wurden vor allem von den türkischen Streikenden bestenfalls verhöhnt, da er den Streik mit Verweis auf das Betriebsverfassungsgesetz und die tarifliche Friedenspflicht nicht unterstützen wollte. Als ein türkischer Betriebsrat die Streikenden aufforderte, wieder an die Arbeit zu gehen, wird er ausgepfiffen und mit Äpfeln beworfen. Von den Türken wurde die Parole Sendika satilmis geprägt: Die Gewerkschaft ist käuflich.
In den Medien war bis zu diesem Zeitpunkt von einer zwar illegalen, aber verständlichen Arbeitsniederlegung gesprochen worden. Zentral war dabei offenbar, dass sich bisher auch deutsche KollegInnen dem Streik angeschlossen hatten. Die Frankfurter Rundschau berichtete am 27. August 1973 noch, die Geschäftsleitung schließe nicht aus, dass „auch deutsche Arbeiter die Forderung ihrer türkischen Kollegen unterstützen“ und der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet am selben Tag über die „Bemühungen des Bundeskanzlers, die Forderungen der Metallarbeiter in geregelte Bahnen zu lenken“. Nachdem auf einer Versammlung eine unabhängige Streikleitung gewählt worden war, hatten Geschäftsleitung und Betriebsrat offenbar ihre Strategie geändert. Während des Wochenendes wurden die ArbeiterInnen der Spätschicht über Radio, Fernsehen und sogar in Durchsagen in den Straßenbahnen aufgefordert, nicht zur Arbeit zu erscheinen. Die Geschäftsleitung wollte den Streik durch Reduzierung des Streikpersonals beenden. Denn es wurde entgegen der deutschen Gewerkschaftstradition nicht von „zu Hause aus“ gestreikt. Die Türken, einige Italiener und nur noch wenige Deutsche übernachteten im Polsterlager des Ford-Werkes und organisierten den Streik von hier aus.
Danach aber setzte eine Politik der Spaltung ein. Gewerkschaft und Betriebsrat organisierten eigene Demonstrationen und konnten die Mehrheit der deutschen KollegInnen für sich gewinnen. Am Mittwoch, dem 29. August 1973, standen von den Deutschen nur noch Lehrlinge und jüngere Aushilfsarbeiter auf der Seite der Streikenden. Die radikale Haltung der ArbeiterInnen, hieß es nun, sei durch „fremde Kräfte“ geschürt. Die BILD-Zeitung flüsterte von „6-8 Kommunisten, die sich getarnt in Monteursmänteln in das kilometerweite Werksgelände eingeschlichen haben“ (29. August 1973). Auch der Betriebsratsvorsitzende Lück erklärte im Express, „der ehemalige Radikalen-Tummelplatz Universität sei vielerorts in die Betriebe verlagert“ worden. Überschriften wie „Türken-Terror bei Ford“ und „Übernehmen die Gastarbeiter die Macht?“ dokumentieren, wie der Arbeitskampf in eine Art Krieg der Mentalitäten umgedeutet wurde. Plötzlich ging es nicht mehr um Lohnforderungen, Entlassungen und Arbeitsbedingungen, sondern um die Ausländer, die das deutsche Tarifsystem nicht richtig verstehen würden. Der Express hatte jedenfalls eine Erklärung für das Verhalten der Türken, von denen man ja eigentlich angenommen hatte, sie seinen besonders autoritätsgläubig, fleißig und diszipliniert: „Zwar ist der Türke kein böser Türke. Doch ist er ein enttäuschter Freund, fast schon ein enttäuschter Liebhaber“ (29. August 1973).
Der damalige nordrheinwestfälische Innenminister Willi Weyer (SPD), erklärte, die bestreikten Betriebe würden „zum Teil von Kriminalpolizei und Beamten des Verfassungsschutzes beobachtet“ werden (Frankfurter Rundschau vom 29. August 1973). Auch die Bundesregierung, die mittlerweile Dringlichkeitssitzungen mit Gewerkschafts- und Arbeitergeberverbandsspitzen abhielt, sah Handlungsbedarf. In einer Fernsehrede am 28. August 1973 appellierte Bundeskanzler Willy Brandt an die Streikenden, in den Schoß der Gewerkschaften zurückzukehren, denn: „Wer hat in jahrzehntelangen Kämpfen die Rechte der Arbeitnehmer durchgesetzt und erweitert?“ Diese waren aber durch solche Ansprachen nicht zu erreichen. Die Geschäftsleitung beendete schließlich nach knapp einer Woche den Streik gewaltsam, indem unter dem Schutz einer „Gegendemonstration“ von so genannten Arbeitswilligen in Meisterkitteln Polizeikräfte auf das Werksgelände eindrangen und damit begannen, „Rädelsführer“, d.h. die Streikleitung, zu verhaften. Unter den Verhafteten war auch Baha Targün, den die Türken als Ersten in das Streikkomitee gewählt hatten. Er wurde später ausgewiesen, seine Spur verliert sich in der Türkei. Am Abend patrouillierten jene Arbeitswilligen vom Morgen als „Arbeiterschutzstreifen“ über das Werksgelände, um Versammlungen aufzulösen. Über 100 türkische Arbeiter wurden fristlos entlassen, etwa 600 kündigten auf Druck des Arbeitgebers „freiwillig“. Viele erschienen aus Wut, Frust oder Angst nicht zur Arbeit oder weil sie die Erniedrigung nicht ertragen wollten. Es ist kein Fall bekannt geworden, in dem der Betriebsrat gegen eine Entlassung Einspruch eingelegt hätte.
Der Streik war letztlich an der Spaltung in Deutsche und Ausländer gescheitert. Werksleitung, Betriebsrat und Medien hatten es nach und nach geschafft, die ohnehin schon strukturell unterschiedlichen Interessen ideologisch zu verfestigen. Die deutschen Arbeiter hatten die besseren Jobs und verdienten mehr, warum sollten sie also streiken? Den Streikenden wiederum war es nicht gelungen, diese Logik zu durchbrechen. Vielleicht wäre es gelungen, die Spaltung zu überwinden, wenn man sie nicht bloß als ideologische Verblendung betrachtet hätte. Denn der Rassismus war vielmehr materiell fundiert, d.h., in der bundesdeutschen Ökonomie wurde mit den Kanaken die Segmentierung des Arbeitsmarkts rassistisch strukturiert.
Für die Linken damals war die Spaltung so etwas wie ein konspirativer Trick der herrschenden Klasse. Natürlich waren die kanakischen Arbeiter in einer besonderen Lage, aber das wurde eben als eine Art Zufall gesehen. Die Arbeiterklasse war doch seit jeher eigentlich international. Von Rassismus, geschweige denn strukturellem, wusste man nicht viel. Die Analyse manch linker Kleinstgruppe neigte entsprechend ins Peinliche. So schrieb die Kommunistische Initiative in einem Flugblatt „Deutsche Kollegen! Ihr dürft die türkischen Kollegen nicht im Stich lassen. Es geht nicht nur um euer Geld, es geht um eure Ehre!“ (29. August 1973) Die meisten dieser Gruppen wie KPD, KPD/ML oder KBW waren an dem Streik gar nicht beteiligt, und lieferten nur jede Menge Flugblätter, manchmal aber auch Zigaretten und Essen. Innerhalb des Ford-Werks hatte die Gruppe Arbeiterkampf am meisten mit den türkischen Kollegen zusammengearbeitet und den Streik mitgetragen. Abgesehen von ihrer Bewunderung für die angeblich soldatische Kampfdisziplin der Türken („Zwei Jahre Drill in der Armee“ habe „ein solidarisches Bewußtsein“ geschaffen), entwickelten sie ein weitgehend unverkrampftes Verhältnis zu den Kanaken. Der gemeinsame Kampf war mehr als nur eine Erfahrung. Für die betrieblich orientierte Sponti-Linke in Westdeutschland waren die Kanaken eine Art Avantgarde.
Juristische, politische und ökonomische Kämpfe
Die Arbeitskämpfe bei Ford in Köln 1973, bei Opel in Rüsselsheim zur gleichen Zeit, und auch der Kampf im Westend wie die vielen, kaum dokumentierten Revolten in Gastarbeiterlagern (vgl. von Oswald/Schmidt 1999) sind letztlich gescheitert. Den längeren Atem hatten anscheinend diejenigen, die Geschäfte machen wollten und diejenigen, die ihnen im Namen des Volkes dabei halfen. Wenn etwa aufgrund des Mietstreiks nach und nach Schwierigkeiten entstanden – in Gestalt von Gerichtsverhandlungen, dem Abstellen von Strom und Wasser oder Schlägertrupps der Vermieter – schien es überdies, als habe sich durch die politische Aktion die Situation eigentlich nur verschlechtert. Die Ursachen für die Niederlage auch nur annähernd erschöpfend zu klären, ist heute kaum möglich. Ein wesentlicher Punkt scheint jedoch darin bestanden zu haben, dass es häufig nicht gelang, langfristige Perspektive und auf den Nägeln brennende Alltagsprobleme miteinander zu vermitteln.
Ohne eine Parallele zu ziehen, ist doch mit den damaligen Kämpfen eine Verbindung von rechtlichen, politischen und ökonomischen Kämpfen entscheidend geworden, an die es heute anzuknüpfen gilt. Was damals für die Bundesrepublik zum ersten Mal auf die Tagesordnung gesetzt wurde, war, den Kampf gegen aufenthaltsrechtliche Praxen mit dem Kampf gegen die Repression im Wohnheim und dem Akkord in der Fabrik zu koppeln. Damit wurde ein Antirassismus möglich, der, indem er die rassistische Überdeterminierung von Ausbeutungsverhältnissen thematisiert, seine Grundlage nicht mehr im Humanismus hat. Dieser neuen Form von Antirassismus geht es weder identitätspolitisch um Anerkennung wie im Multikulturalismus oder um das abstrakte humanistische Menschsein, noch um eine Selbstdefinition ausschließlich als Opfer. Es geht vielmehr um eine Auseinandersetzung mit der rassistischen Segmentierung von Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie der institutionellen Diskriminierung mit Blick auf eine materielle Fundierung antirassistischer Politik. Anstatt an das gute Gewissen der deutschen Öffentlichkeit zu appellieren, müssen soziale und ökonomische Bündnisse geschlossen werden. Anstatt die selbst rassistische Trennung in Deutsche und AusländerInnen zu zementieren, müssen nicht-identitäre Kriterien für antirassistische Politik erfunden werden. Dies ist in der Mietstreikbewegung wie auch im Fordstreik und den vielen anderen migrantischen Kämpfen in der Bundesrepublik ansatzweise gelungen, weshalb es sich lohnt, auch den verlorenen Schlachten nachzugehen.
Literatur
Bojadžijev, Manuela (2002): „Antirassistischer Widerstand von Migrantinnen und Migranten in der Bundesrepublik: Fragen der Geschichtsschreibung“, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20.Jahrhunderts, Heft 1. S.125-152.
Dies. (2003): „Dispositive der Migrationspolitik. Staatliche Maßnahmen und das Konzept der Autonomie“, in: Subtropen, Nr. 1.
Borris, Maria 1973: Zur sozialen Situation ausländischer Arbeiter in Frankfurt, Frankfurt am Main.
Gruppe Arbeitersache 1973: Was wir brauchen, müssen wir uns nehmen, München.
Häuserrat Frankfurt 1974: Wohnungskampf in Frankfurt, München.
Häuserrat Frankfurt und AStA der Uni Frankfurt 1973: Kettenhofweg 51. Dokumentation des Häuserrates und des AStA der Uni Ffm, Frankfurt am Main.
Kühne, Peter/Rüßler, Harald 2000: Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt am Main / New York.
Stracke, Ernst 1980: Stadtzerstörung und Stadtteilkampf: Innerstädtische Umstrukturierungsprozesse, Wohnungsnot und soziale Bewegungen, Köln.
Oswald, Anne von/Schmidt, Barbara 1999: „’Nach Schichtende sind sie immer in die Lager zurückgekehrt …’ Leben in ‚Gastabeiter’-Unterkünften in den sechziger und siebziger Jahren“, in: Motte/Ohliger/von Oswald (Hg.): 50 Jahre Bundesrepublik – 50 Jahre Einwanderung, Frankfurt am Main / New York.
Dieser Text ist ein Sample aus „Across Bockenheimer Landstraße“ (diskus 2/00, siehe: www.copyriot.com/diskus) und „Sechs bis acht Kommunisten, getarnt in Monteursmänteln“ (www.kanak-attak.de).